Spenden

Sie können uns gerne eine einmalige Spende zukommen lassen oder auch regelmäßig für den Förderverein spenden.

Zur Ausstellung einer Zuwendungsbescheinigung (“Spendenquittung”) ist die Angabe Ihres Namens und Ihrer Anschrift notwendig. Auch wenn Sie keine Bescheinigung wünschen sollten, freuen wir uns über die Angabe der unten genannten Kontaktdaten, um Ihnen eine persönliche Dankesbotschaft zuschicken zu können.

Bitte beachten Sie, dass die Zuwendungsbescheinigungen gebündelt zum Ende des Jahres und rechtzeitig zum Einreichen der Steuererklärungen ausgefüllt und Ihnen zugesandt werden, sofern Sie angegeben haben, dass Sie eine Bescheinigung wünschen.

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Name
Notwendig zur Ausstellung einer Zuwendungsbescheinigung.
Ich wünsche eine Zuwendungsbescheinigung
Ihre Spende an unseren Verein ist steuerlich absetzbar. Bis zu einem Betrag von 300€ ist dazu keine Zuwendungsbescheinigung („Spendenquittung“) notwendig; es genügt, einen Einzahlungsbeleg der Überweisung beim Finanzamt einzureichen.
Öffentlichkeitsarbeit
Öffentliche Berichterstattung über Spenden hilft uns, auf unser Anliegen aufmerksam zu machen. Mit Ihrem Einverständnis werden Sie kontaktiert, um eine mögliche Berichterstattung über die Spende beispielsweise auf unserer Website oder in der Lokalpresse zu koordinieren.

Mit dem Klick auf “Spenden” ermächtigen Sie uns zum Einzug des angegebenen Spendenbetrags per SEPA-Lastschriftverfahren von Ihrem genannten Bankkonto.

Alternativ dazu können Sie Ihre Spende direkt auf das unten genannte Konto überweisen. Um eine Zuwendungsbescheinigung zu erhalten, geben Sie bitte im Verwendungszweck Ihren Namen und Ihre Anschrift an.

IBAN: DE81 7206 9329 0000 3902 08

Raiffeisen-Volksbank Ries eG

Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne per Mail an spenden@fvpsn.de.

Sie haben bereits gespendet und wünschen eine Zuwendungsbescheinigung?

Wenn Sie eine Spende getätigt haben und eine Zuwendungsbescheinigung wünschen, allerdings nicht Ihre Anschrift angegeben haben, können Sie dies hier nachholen, sodass wir Ihnen eine Spendenquittung ausstellen können.

Bitte beachten Sie, dass für Spenden bis 300 Euro keine Zuwendungsbescheinigung notwendig ist, um den Betrag steuerlich geltend zu machen.

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Name
An diese Andresse werden wir Ihnen die Zuwendungsbescheinigung schicken.
Freiwillige Angabe für den Fall, dass sich unsererseits Rückfragen ergeben.
Bitte nennen Sie das Datum, an dem Sie die Überweisung getätigt, bzw. das Spendenformular ausgefüllt haben im Format JJJJ-MM-TT.
Bitte beachten Sie, dass für Spenden bis 300 Euro keine Zuwendungsbescheinigung notwendig ist, um den Betrag steuerlich geltend zu machen.
Die IBAN, mittels derer Sie die Überweisung getätigt haben, bzw. von der Sie uns ermächtigt haben, die Spende per SEPA-Lastschriftmandat abzubuchen.